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WOLF'S TRAIL

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) DER WOLF’S TRAIL (PTY) LTD.

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER AGB

Diese AGB gelten ausschließlich für die von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. selbst angebotenen und erbrachten Leistungen.

§ 2 ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Unsere Angebote stellen eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten dar, eine verbindliche Anmeldung abzugeben. Grundlage der Anmeldung sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. für die jeweilige Leistung (insbesondere persönliche Anforderungen der Interessenten, Länderinformationen), soweit diese dem Kunden vorliegen.
  2. Die Anmeldung kann per E-Mail oder über die Buchungsmaske der Website abgegeben werden.
  3. Bei elektronischen Anmeldungen bestätigt WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. den Zugang der Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Anmeldung dar.
  4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. zustande, die innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldungseingang erklärt werden kann. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. dem Kunden die Auftragsbestätigung aushändigen.
  5. Erfolgt die Auftragsbestätigung inhaltlich abweichend von der Anmeldung, wird damit ein neues Angebot seitens WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. unterbreitet. Dieses kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen annehmen, wodurch der Vertrag geschlossen wird.
  6. Nimmt der Kunde die Anmeldung für weitere Personen vor, so haftet er auch für deren Vertragspflichten wie für seine eigenen, wenn er zuvor eine hierauf gerichtete ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
  7. Die von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Leistung, den Preis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.

§ 3 BEZAHLUNG

  1. Die Anzahlung beträgt im Regelfall 55% des Preises. Die Anzahlung auf den Preis ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Anzahlungsrechnung fällig. Der Kunde erhält die Anzahlungsrechnung zusammen mit der Auftragsbestätigung.
  2. Die Restzahlung ist 10 Wochen vor Leistungsbeginn fällig. Bei den Aufträgen, die weniger als 10 Wochen vorher gebucht werden, erhält der Kunde eine Gesamtrechnung zusammen mit der Auftragsbestätigung. Der Gesamtreisepreis ist dann mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.
  3. Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Preis trotz Mahnung und Ablehnungsandrohung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig dem Konto von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. gutgeschrieben, so ist WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Kunden zu verlangen.

§ 4 HINWEISE ZU VERSICHERUNGEN

Im Preis ist keine Rücktritts- oder Stornoversicherung enthalten. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. empfiehlt bei Leistungsbuchung unbedingt den Abschluss derselben sowie einer Kranken-, Gepäck-, Abbruch-, Verspätungsschutz- und Unfallversicherung wie auch den Abschluss einer Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit. Derartige Versicherungsverträge sind vom Kunden selbst individuell und direkt mit einem Versicherer zu schließen. 

§ 5 LEISTUNGSÄNDERUNG UND PREISERHÖHUNG

  1. Leistungsänderung
    1. Änderungen von Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen und wenn sie nach Vertragsabschluss aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse notwendig werden und von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Dies betrifft beispielsweise Ereignisse wie unerwartete Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür oder Kriegsausbruch.
    2. Über die Leistungsänderungen wird der Kunde unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informiert.
    3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Erhebliche Leistungsänderungen sind nur mit Zustimmung des Kunden nach Vertragsabschluss zulässig. Dem Kunden wird durch WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. im Fall einer notwendigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführten Leistungsänderung ein Vertragsänderungsangebot unterbreitet, das der Kunde innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist annimmt, andernfalls kann er seinen Rücktritt vom Vertrag erklären. Nach Ablauf der von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bestimmten Frist gilt das Angebot zur erheblichen Vertragsänderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde schriftlich in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. Dem Kunden kann auch wahlweise eine Ersatzleistung angeboten werden.
  2. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. behält sich vor, die vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Nationalparkgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Vertragsschluss zu ändern:
    1. Die Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände nicht vor Vertragsschluss eingetreten sind und für WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. weder bekannt noch vorhersehbar waren.
    2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises hat WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungsbeginn, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
    3. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. diesem gegenüber geltend zu machen. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. kann vom Kunden verlangen, dass er innerhalb einer bestimmten und angemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 10% annimmt oder seinen Rücktritt (nur in schriftlicher Form) vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der Frist gilt das Angebot von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. zur Preiserhöhung als angenommen.

§ 6 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR LEISTUNGSBEGINN UND NICHTERSCHEINEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn durch Erklärung gegenüber WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. zurücktreten. Der Kunde muss den Rücktritt in Textform erklären. Bei Vertragsrücktritt des Kunden vor Leistungsbeginn oder Nichterscheinen kann WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. eine angemessene Entschädigung für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dies gilt nicht, sofern WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. den Rücktritt zu vertreten hat. 
  2. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bleibt es vorbehalten, statt der vorstehenden Pauschale eine höhere, konkret berechnete Entschädigung geltend zu machen. Zum Nachweis ist die Entschädigung nach dem Preis unter Abzug des Wertes der von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwerben kann, zu beziffern und zu belegen.
  3. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. empfiehlt dringend für vom Kunden selbst bei Dritten gebuchte Reiseleistungen den Abschluss einer Reisestornoversicherung bzw. Reise- und Rücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandsreise-Krankenversicherung inkl. der Rückführungskosten durch Unfall, Krankheit oder Tod.

§ 7 UMBUCHUNG

  1. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen des Leistungstermins und/oder Inhaltes (Tour/Route, Unterkunft oder der Beförderungsart oder auf sonstige Vertragsänderungen).
  2. Wird ein Wunsch des Kunden auf Änderung realisiert, fällt hierfür bis zum 45. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt pro Reiseteilnehmer von 50,00 Euro an. Ab dem 44. Tag vor Reiseantritt kann eine Umbuchung nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den in § 6 geregelten Bedingungen unter gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
  3. Für sonstige Buchungsänderungen einschließlich der Realisierung von Sonderwünschen wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro pro Änderungsvorgang erhoben.

§ 8 NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen ohne Gewähr oder Verpflichtung dafür bemühen. Dies entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

§ 9 KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT DURCH WOLF’S TRAIL (PTY) LTD., HÖHERE GEWALT (Force Majeure)

  1. Fristlose Kündigung
    1. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Leistungserbringung ungeachtet einer Abmahnung seitens WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. nachhaltig stört, sich oder Dritte durch sein Verhalten in Gefahr für Leben und Gesundheit bringt oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  1. Rücktritt wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl
    1. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. kann wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsantritt zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Ausschreibung und Auftragsbestätigung bezeichnete Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
    2. Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Tour verlangen, wenn WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. diesem gegenüber geltend zu machen. Andernfalls erhält der Kunde unverzüglich die auf den Preis geleistete Anzahlung zurück.
  2. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt
    1. Im Falle von höherer Gewalt können sowohl WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. als auch der Kunde den Vertrag kündigen. 
    2. Der Kunde hat bis zum Leistungsbeginn die Möglichkeit, dass statt seiner ein Dritter in den bestehenden Vertrag eintritt und die Rechte und Pflichten dessen übernimmt. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. kann jedoch dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. Bei Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Kunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Vor Vertragsübertragung erhält der Ersatzteilnehmer den Mehrbetrag durch den Neueintritt in die bestehende Reise.
  3. Rücktritt wegen Zahlungsverzug
    1. Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Preis trotz Mahnung mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig dem Konto von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. gutgeschrieben, so ist WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Kunden zu verlangen.

§ 10 BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

  1. Eine vertragliche Haftung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis beschränkt, und wird auch für Personenschäden nur im gesetzlichen Rahmen gleistet.
  2. Die deliktische Haftung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Leistungsvertrag. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach geltenden internationalen Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
  3. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen dem Kunden lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge aller Art, Bootsfahrten, jegliche andere Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort etc), insbesondere wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Auftragsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. sind. 
  4. Eine Haftung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. besteht jedoch, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. ursächlich geworden ist.
  5. Jede Beteiligung an Aktivitäten, welche nicht Auftrags- und Leistungsbestandteile sind, muss der Kunde ausschließlich selbst verantworten. 

§ 11 OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

  1. Informationspflicht

Grundsätzlich beginnt und endet die Leistung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. in Johannesburg bzw. dem dortigen internationalen Flughafen O.R. Tambo. Die direkt vom Kunden gebuchte An- und Abreise dorthin/von dort liegt ausschließlich in der Sphäre des Kunden und es besteht kein Vertragsverhältnis mit WOLF’S TRAIL (PTY) LTD.; der Kunde wird aber WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. über die Termine, Verspätungen etc. im Rahmen der technischen Möglichkeiten (Telefon, E-Mail, SMS etc.) laufend informieren. 

Liegen dem Kunden die erforderlichen Reiseunterlagen (wie z. B. Visum, Ticket etc.) für die Ein- und Ausreise nach/von Südafrika nicht innerhalb der von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. mitgeteilten Frist vor, so ist WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. unverzüglich zu informieren.

Bei den von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. zu erbringenden Leistungen handelt es sich regelmäßig um Safaris (ohne Wildjagd). Diese sind mehrtägig und setzen auch klimabedingt einen entsprechend belastbaren Gesundheitszustand des Kunden voraus. Darüber hinaus ergeben sich während einer Safari naturgemäß Risiken. Der Kunde hat WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bei gesundheitlichen Problemen oder Bedenken aller Art bereits bei der Anmeldung, sonst unverzüglich zu informieren. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD.  behält sich vor, Anmeldungen aus diesen Gründen sicherheitshalber abzulehnen. Kunden nehmen diesbezüglich jedenfalls auf eigene Gefahr teil und eine Haftung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. ist ausgeschlossen. 

Gepäckverlust, -beschädigung und -zustellungsverzögerung

    1. Bei Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. dringend, diese an Ort und Stelle unverzüglich mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Ohne eine ausgefüllte Schadenanzeige lehnen Fluggesellschaften in der Regel Erstattungen ab. Die Schadenanzeige hat bei Gepäckbeschädigungen binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen jeweils nach Aushändigung zu erfolgen.  Eine Haftung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. ist diesbezüglich ausgeschlossen.
    2. Aufgrund dessen, dass Flugbuchung und Flugabwicklung nicht in der Verantwortung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. liegen, übernimmt WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. keinerlei Haftung für solche Gewährleistungsansprüche. 
    3. Schadensminderungspflicht 
  1.  

Der Kunde ist immer verpflichtet, Schäden tunlichst zu vermeiden oder gering zu halten und WOLF’S TRAIL (PTY) LTD.  auf die Gefahr eines Nachteils oder Schadens hinzuweisen.

§ 12 AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. schriftlich unter der unten angegebenen Anschrift geltend zu machen. Dem Kunden wird angeraten, seine Ansprüche unverzüglich bei WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. geltend zu machen. Ansprüche des Kunden verjähren jedenfalls in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Leistungsendes. Die Abtretung von Ansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 13 VERJÄHRUNG

  1. Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Alle übrigen Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr.
  3. Die Verjährung beginnt in den Fällen der vorstehenden Absätze 1 und 2 mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden sollte.
  4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

§ 14 PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

  1. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Leistung angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Einreiseverbote) vorliegen.
  2. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. mit der Besorgung beauftragt hat, sofern keine schuldhafte Pflichtverletzung durch WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. vorliegt.
  3. Der Kunde ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, ggf. erforderliche Impfungen und Gesundheitsvorsorge sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bedingt sind.

§ 15 SONDERKOSTEN

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen der vorgesehenen Leistungen durch in der Person des Kunden liegende Gründe verursacht werden, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit der Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, sofern der Anfall dieser Kosten durch eine Pflichtverletzung von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bedingt ist. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Safaritour/Trekkingtour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Safari/Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Kosten für den Rücktransport mit dem Hubschrauber oder Flugzeug, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen). Tritt bei einem akuten Notfall WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. in Vorlage, so sind die verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu bezahlen.

§ 16 RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

  1. Auf das Verhältnis zwischen Kunde und WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. findet ausschließlich südafrikanisches Recht Anwendung.
  2. Die Vertragssprache ist Englisch.
  3. Gerichtsstand ist Johannesburg / Republik Südafrika
  4. Richtet sich die Klage gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Südafrika haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, so ist für den Gerichtsstand der Sitz von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. maßgebend. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. bleibt es allerdings vorbehalten, auch an einem anderen Gerichtsstand zu klagen.

§ 17 Ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden

Mit einer Anmeldung gemäß § 2 erklärt der Kunde und stimmt zu, dass sein allgemeiner Gesundheitszustand gut ist, und nichts gegen die Teilnahme an einer Safari spricht; WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. empfiehlt eine ärztliche Untersuchung und Bestätigung, wird aber keine Vorlage letzterer verlangen.

Der Kunde wurde von WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. über Risiken und Gefahren einer Safari aufgeklärt und er nimmt diese ausdrücklich unter Anspruchsverzicht gegenüber WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. zur Kenntnis, das sind insbesondere folgende:

  • Die Safari führt durch die freie Natur und Wildbahn; es gibt daher nicht immer oder überall Schutz in Form von Zäunen, Gebäuden oder Fahrzeugen; man begegnet daher wilden und für Menschen gefährlichen Tieren, wie Löwen, Hyänen, Büffel, Leoparden, Wildhunden, Krokodilen, Rhinozerossen, Flusspferden, Skorpionen, Schlagen, Spinnen, Insekten und ist extremen Witterungen ausgesetzt. 
  • Flüsse und andere Gewässer sind naturgemäß gefährlich und können Krankheitserreger sein.
  • Malaria; eine Infektion ist jederzeit möglich, insbesondere in Okavango/Botswana, Zambezi/Zambia und Mozambique.
  • Sonne; direkte und auch indirekte Sonnenbestrahlung kann zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen.

Der Kunde akzeptiert und unterwirft sich insbesondere bei gewünschtem iDriving* (Eigenlenkung eines KFZ) folgenden Verkehrs- und Verhaltensregeln:

  • Es gilt Linksverkehr, die Kfz sind rechts gelenkt.
  • Beim Lenken eines Kfz ist auch die Höhe – auch durch das Dachzelt – zu achten.
  • Die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind zu beachten und einzuhalten.
  • Bei ungeregelten Kreuzungen und Kreisverkehren gilt: „first come, first in, first out“.
  • Türen und Fenster des Kfz sind immer, auch während des Betriebes, im Stadtbereich und/oder auf der Tour geschlossen und verschlossen zu halten.
  • Kfz und/oder Zelt dürfen keinesfalls verlassen werden, außer WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. oder seine befugten Mitarbeiter geben entsprechende Anweisungen.
  • Das Kfz ist bei Verlassen abzusperren
  • Der Reifendruck ist dem Untergrund rechtzeitig anzupassen; vor einem Sanduntergrund ist dieser auf 0,8 bar zu verringern, sonst wieder entsprechend zu erhöhen.
  • Bei jeder Panne – vor allem bei festgefahrenem Kfz – hat der Kunde umgehend WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. oder einen seiner Repräsentanten zu verständigen; das Kfz darf nicht verlassen werden, außer WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. gibt entsprechende Anweisungen. 
  • Sollte es notwendig sein, das Kfz zu verlassen, weil es in einem Gewässer feststeckt, sind die Türen geschlossen zu halten und das Kfz durch ein zu öffnendes Fenster zu verlassen.
  • Auch während der Fahrt ist möglichst großer Abstand zu Tieren zu halten.
  • Es dürfen keinesfalls Tiere verfolgt werden, das gilt insbesondere für Elefanten, Büffel, Rhinozerosse und Flusspferde.
  • Das Camp (Lagerplatz) darf nicht verlassen werden. 
  • Das Zelt darf in der Dunkelheit nicht verlassen werden.
  • Das Zelt ist immer verschlossen zu halten.
  • Gepäck und Ausrüstung dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und sind nach Möglichkeit zu verstauen; Speisen und Getränke locken Tiere an und werden vor allem von Pavianen etc. gestohlen.
  • iDriving: Auf Wunsch kann der Kunde ein Kfz selbst steuern. WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. übernimmt hier keinerlei Haftung und der Kunde handelt unter Anspruchsverzicht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Er wird gesondert auf die Lebensgefahr hingewiesen.

§ 18 Impressum

WOLF’S TRAIL (PTY) LTD.

gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer: Wolfgang Leitner, Hans Pichler

49 Isabel Cresent, Northwold, Randburg 2188, Johannesburg, South Africa

E: office@wolfs-trail.com, M: +27 83 3644499, M: +43 664 1940038

Reg.-Nr.: 2019/092999/07 

Stand: Juni 2020

Hinweis: WOLF’S TRAIL (PTY) LTD. nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teil.

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die uns übermittelten persönlichen Daten werden zur Auftragsbearbeitung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen erhoben, gespeichert und gegebenenfallsweitergegeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.